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Mit Schreiben des Bundesministerium der Finanzen (BMF) vom 26.11.2010 Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften wurden die Anforderungen an Kassensysteme erheblich verschärft. Bei Nichterfüllung droht eine Schätzung der Einnahmen mit unkalkulierbaren Folgen.
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