Digitale Betriebsprüfung

Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften

Mit Schreiben des Bundesministerium der Finanzen (BMF) vom 26.11.2010 Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften wurden die Anforderungen an Kassensysteme erheblich verschärft. Bei Nichterfüllung droht eine Schätzung der Einnahmen mit unkalkulierbaren Folgen.

Bisherige Prüfungspraxis:

  • Rohgewinn und Aufschlagsätze mit der Richtsatzsammlung
  • Interner Betriebsvergleich über mehrere Jahre (Kontrolle Verhältnis Umsatz – Rohgewinn - Gewinn)
  • Kontrolle der Kassenbuchhaltung (insbesondere Kassenminusprüfung, Überprüfung der Privatentnahmen und -einlagen )
  • Stichprobenartige Kontrolle der Belege
  • Kontrolle der Privatanteile Bisherige

Heutige Prüfungspraxis:

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